E-Check - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Erklärung: Es handelt sich hier um elektrische Geräte, die nicht räumlich fest eingebaut sind. Zum Beispiel: Fernseher, Radiogeräte oder Computer

 

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel auf ihre Sicherheit prüfen zu lassen.  Dazu gehören unter anderem:

  • Handgeführte Elektrowerkzeuge
  • Bürogeräte, Computer, Bildschirme, Notebooks
  • Verlängerungsleitungen, Netzteile
  • Schreibtischlampen, Haushaltsgeräte wie zum Beispiel, Kaffeemaschinen, Mikrowellengeräte. Und Unterhaltungselektronik wie Radiogeräte.

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über die Erst- und Zweitprüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Auf Wunsch übernehmen wir die Überprüfung darüber, welche und wie viele Geräte Sie haben (Inventarisierung). Auch für kleine Mengen.