E-Check - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Erklärung: Es handelt sich hier um elektrische Geräte, die nicht räumlich fest eingebaut sind. Zum Beispiel: Fernseher, Radiogeräte oder Computer
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel auf ihre Sicherheit prüfen zu lassen. Dazu gehören unter anderem:
- Handgeführte Elektrowerkzeuge
- Bürogeräte, Computer, Bildschirme, Notebooks
- Verlängerungsleitungen, Netzteile
- Schreibtischlampen, Haushaltsgeräte wie zum Beispiel, Kaffeemaschinen, Mikrowellengeräte. Und Unterhaltungselektronik wie Radiogeräte.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über die Erst- und Zweitprüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Auf Wunsch übernehmen wir die Überprüfung darüber, welche und wie viele Geräte Sie haben (Inventarisierung). Auch für kleine Mengen.